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BAUERN - LEIBEIGENE

Ein großer Teil der Landarbeit wurde von dem Heer der Leibeigenen, der unfreien Hörigen oder Sklaven verrichtet. Manche gehörten als Ausstattung zu einem Grundstück, die meisten aber galten als bewegliche Sache wie das Vieh im Stall. Sie konnten willkürlich mit Arbeit belastet und auch unabhängig von ihren Ehegatten verkauft oder verschenkt werden.

Die Leibeigenen wurden zum großen Teil in ihren Stand hineingeboren. Die unehelichen Nachkommen einer Unfreien wurden ihrerseits unfrei, selbst wenn ihr Vater ein mächtiger Herrscher war. Auch die Bevölkerung besiegter Stämme konnte in die Sklaverei geraten, es war zwar verboten Christen zu versklaven, aber bei Ungetauften gab es diese Beschränkungen nicht. Einige Straftaten hatten die Unfreiheit zur Folge, und mancher Freie gab seine Rechte schlicht aus Hunger auf.

Viele von ihnen schufteten für den Gegenwert ihres reinen Lebenserhaltes auf den Ländereien ihrer Besitzer. Andere führten selbstständig einen Hof der zum Grundbesitz gehörte, konnten aber jederzeit zu anderen Arbeiten herangezogen werden. Die Begünstigten dienten im Hause oder in der Familie ihres Herrn und hatten dadurch die Gelegenheit seine Gunst zu gewinnen und eventuell gesellschaftlich aufzusteigen.

Sie wurden auch zu verschiedenen Handwerkern ausgebildet, zu Schmieden, Müllern, Töpfern.... Wenn ein Unfreier Schreiben und Rechnen konnte, ließ sein Herr ihn vielleicht vom Bischof zum Priester weihen. Die Findigsten brachten es durchaus bis zum Verwalter, und nicht selten trieben sie Handel auf den Märkten.