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BAUERN
- LEIBEIGENE
Ein
großer Teil der Landarbeit wurde von dem Heer der Leibeigenen,
der unfreien Hörigen oder Sklaven verrichtet. Manche gehörten
als Ausstattung zu einem Grundstück, die meisten aber galten
als bewegliche Sache wie das Vieh im Stall. Sie konnten willkürlich
mit Arbeit belastet und auch unabhängig von ihren Ehegatten
verkauft oder verschenkt werden.
Die Leibeigenen wurden zum großen Teil in ihren Stand hineingeboren.
Die unehelichen Nachkommen einer Unfreien wurden ihrerseits unfrei,
selbst wenn ihr Vater ein mächtiger Herrscher war. Auch die
Bevölkerung besiegter Stämme konnte in die Sklaverei geraten,
es war zwar verboten Christen zu versklaven, aber bei Ungetauften
gab es diese Beschränkungen nicht. Einige Straftaten hatten
die Unfreiheit zur Folge, und mancher Freie gab seine Rechte schlicht
aus Hunger auf.
Viele
von ihnen schufteten für den Gegenwert ihres reinen Lebenserhaltes
auf den Ländereien ihrer Besitzer. Andere führten selbstständig
einen Hof der zum Grundbesitz gehörte, konnten aber jederzeit
zu anderen Arbeiten herangezogen werden. Die Begünstigten dienten
im Hause oder in der Familie ihres Herrn und hatten dadurch die
Gelegenheit seine Gunst zu gewinnen und eventuell gesellschaftlich
aufzusteigen.
Sie wurden auch zu verschiedenen Handwerkern ausgebildet, zu Schmieden,
Müllern, Töpfern.... Wenn ein Unfreier Schreiben und Rechnen
konnte, ließ sein Herr ihn vielleicht vom Bischof zum Priester
weihen. Die Findigsten brachten es durchaus bis zum Verwalter, und
nicht selten trieben sie Handel auf den Märkten.
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