HISTORISCHES zurück

BAUERN - KOLONEN

Die Kolonen, freie Hörige, Grundholden oder mansi lebten auf und von dem Land, das einem Grundherrn gehörte. Die Grenzen ihrer Rechte und Pflichten waren fließend, sie konnten unter Umständen fast das Leben eines Freien oder das eines Sklaven führen. Meist war ihnen eine Hufe oder ein mansus zugeteilt, ein Bauernhof mit Feldern und Wiesen von etwa 12-24 Hektar. An diese Parzelle waren sie gebunden, sie durften das Land nicht nach eigenem Gutdünken verlassen und konnten teilweise mit diesem verkauft werden. Auf der Hufe lagen gewohnheitsrechtlich verschiedene gemessene Frondienste und Steuern, die der Kolone als "Pacht" seinem Fronherrn schuldig war. Das konnte auch die Pflicht zum Heerdienst beinhalten. Weiter schuldete er seinem Herrn Gehorsam, durfte ohne Erlaubnis nicht heiraten und war nicht selten den gleichen körperlichen Strafen ausgesetzt wie die Leibeigenen.
Im Gegensatz zu diesen hatte er aber das Recht vor Gerichten aufzutreten. Er konnte klagen und durfte nicht willkürlich mit Arbeit oder Abgaben belastet werden.
Mancher ehemals freier Bauer brachte sein Land in eine Grundherrschaft ein, aus reiner Not oder um Schutz zu erhalten. Denn dieses konnte der Hörige von seinem Herrn im Idealfall erwarten. Bei Krankheit, Missernten oder anderen Katastrophen sollte der Grundherr ihn unterstützen, ihn gegen Übergriffe von außen verteidigen und für Frieden innerhalb der Domäne sorgen.

Zum Beispiel die jährliche Belastung einer Hofstelle des Königshofes in Annappes:
14 Scheffel Getreide, 4 Ferkel, Flachs im Werte einer Seige, 2 Hühner, 10 Eier, 1 Metze Leinsamen, 1 Metze Linsen. Dazu leisten sie jährlich 5 Wochen Frondienste, pflügen 3 Tagewerk, schneiden ein Fuder Heu auf der Herrschaftswiese und bringen es ein und leisten Botendienst.