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BAUERN
- KOLONEN
Die
Kolonen, freie Hörige, Grundholden oder mansi lebten
auf und von dem Land, das einem Grundherrn gehörte. Die Grenzen
ihrer Rechte und Pflichten waren fließend, sie konnten unter
Umständen fast das Leben eines Freien oder das eines Sklaven
führen. Meist war ihnen eine Hufe oder ein mansus zugeteilt,
ein Bauernhof mit Feldern und Wiesen von etwa 12-24 Hektar. An diese
Parzelle waren sie gebunden, sie durften das Land nicht nach eigenem
Gutdünken verlassen und konnten teilweise mit diesem verkauft
werden. Auf der Hufe lagen gewohnheitsrechtlich verschiedene gemessene
Frondienste und Steuern, die der Kolone als "Pacht" seinem
Fronherrn schuldig war. Das konnte auch die Pflicht zum Heerdienst
beinhalten. Weiter schuldete er seinem Herrn Gehorsam, durfte ohne
Erlaubnis nicht heiraten und war nicht selten den gleichen körperlichen
Strafen ausgesetzt wie die Leibeigenen.
Im Gegensatz zu diesen hatte er aber das Recht vor Gerichten aufzutreten.
Er konnte klagen und durfte nicht willkürlich mit Arbeit oder
Abgaben belastet werden.
Mancher ehemals freier Bauer brachte sein Land in eine Grundherrschaft
ein, aus reiner Not oder um Schutz zu erhalten. Denn dieses konnte
der Hörige von seinem Herrn im Idealfall erwarten. Bei Krankheit,
Missernten oder anderen Katastrophen sollte der Grundherr ihn unterstützen,
ihn gegen Übergriffe von außen verteidigen und für
Frieden innerhalb der Domäne sorgen.
Zum Beispiel die jährliche Belastung einer Hofstelle des Königshofes
in Annappes:
14 Scheffel Getreide, 4 Ferkel, Flachs im Werte einer Seige, 2 Hühner,
10 Eier, 1 Metze Leinsamen, 1 Metze Linsen. Dazu leisten sie jährlich
5 Wochen Frondienste, pflügen 3 Tagewerk, schneiden ein Fuder
Heu auf der Herrschaftswiese und bringen es ein und leisten Botendienst.
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